Kosten der Übersetzungen

Für die Übersetzungen berechne ich in der Regel Honorare gemäß dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).

Diese Honorare werden nach der Zeichenzahl des übersetzten Dokuments inkl. Leerzeichen berechnet. Die Preise werden angegeben als Preis für eine "Standardzeile" à 55 Zeichen.

Unterschieden wird in Grundhonorar, welches für die Übersetzung von editierbaren elektronischen Dokumenten (z.B. Word-Dokumente o.ä) anfällt und einem erhöhten Honorar für die Übersetzung von Papierdokumenten oder eingescannten Dokumenten. Für Texte, die besonders kompliziert sind oder sehr viele Fachbegriffe enthalten, fällt das Honorar für die erschwerte Übersetzung an.

Ich berechne in der Regel folgende Honorare:

  • Grundhonorar: 2,142 € / 55 Zeichen
  • erhöhtes Honorar: 2,3205 € / 55 Zeichen
  • erschwerte Übersetzung Grundhonorar: 2,3205 € / 55 Zeichen
  • erschwerte Übersetzung erhöhtes Honorar: 2,499 € / 55 Zeichen
  • Mindesthonorar: 23,80 €

Wenn Sie eine Kosteneinschätzung wünschen, schicken Sie mir bitte das (ggf. eingescannte) Dokument an die Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Bitte beachten Sie, dass sich das tatsächlich anfallende Honorar immer erst im Nachhinein berechnen lässt, da die Zeichenzahl der Zielsprache, also der angefertigten Übesetzung, ausschlaggebend ist. Es kann also zu Abweichungen zur Kosteneinschätzung kommen.

Kosten der Verdolmetschung

Auch für die Verdolmetschung richte ich mich bei den Honoraren meist nach der gesetzlichen Vergütung. Für die Verdolmetschung werden die Honorare nach Zeitaufwand berechnet. Das gesetzliche Honorar der Dolmetscherin beträgt

  • für jede Stunde 85 € zzg. 19% MwSt. (= 101,15 € pro Stunde).

Als Arbeitszeit gilt nicht nur die Zeit der tatsächlichen geleisteten Verdolmetschung, sondern auch die notwendige Reise- und Wartezeiten.